Die neue NoVA ab 2020/2021

Update 2021: Die NoVA ändert sich mit der Jahreshälfte ein weiteres Mal.
Bis 30. Juni gelten noch die bisherigen Regeln (siehe unten). Ab 1. Juli 2021 gelten folgende Änderungen:
- Maximalsatz der NoVA steigt von 32 % auf 50 %
- Strafzuschlag bereits ab 200g/km (statt bisher ab 275g)
Gebrauchtwagenimporte sind aufgrund der Gebrauchtwagendefinition (> 6.000km und älter als 6 Monate) erst ab 2022 betroffen.

Autobahn Mit 01.01.2020 wurde eine neue NoVA-Berechnung eingeführt. Es ist nicht mehr der NEFZ-Verbrauch, sondern WLTP maßgeblich. Da dieser meist höher ist als der bisherige Wert, wäre der NoVA-Betrag auf einen Schlag sehr gestiegen.

Um diesen Sprung abzufedern, wurde der CO2-Abzug von 90g auf 115g erhöht. Sie haben somit mehr "gratis CO2". Diese 115g werden nun jährlich um 3g reduziert. Für Fahrzeuge mit EZ 2021 haben Sie somit 112g "gratis CO2".
Die restliche Berechnung blieb gleich, also die Teilung des Wertes durch 5 und darauffolgende kaufmännische Rundung.

Eine weitere Änderung betrifft den Strafzuschlag bei hohen CO2-Werten. Dieser wurde von 250g auf 275g angehoben Für jedes Gramm darüber sind 40 Euro an weiterer Abgabe fällig.
Auch der Abzugsposten wurde erhöht. Statt pauschal 300 Euro wie bisher dürfen nun 350 Euro fix abgezogen werden.