NoVA-Regelungen 2023

Straße Madrid Neues Jahr, neue NoVA-Anpassung 💰

Günstiger wird's nicht mehr: Wie schon geplant, wird die NoVA mit 1.1.2023 erhöht. Damit werden Neuwagen nochmal teurer und Anreize zum Kauf verbrausarmer Fahrzeuge gesetzt.
Wichtig zu wissen: Die NoVA wird immer mit den zum Erstzulassungsdatum gültigen Regeln berechnet. Das heißt, dass die neue NoVA-Regelung nur für Fahrzeuge mit EZ ab 2023 greift. Gleichzeitig bleiben bisherige Fahrzeuge gleich besteuert. Für gebrauchte Fahrzeuge ändert sich somit nichts.

Die Regelung im Detail:
Bemessungsgrundlage ist immer der Kaufpreis exkl. Steuern (netto). Im ersten Schritt wird aus dem CO2-Wert nach WLTP ein Prozentsatz errechnet.
In dieser Berechnung gibt es einen „Freibetrag“ von aktuell 102g/km. Der verbleibende Wert wird durch 5 dividert und gerundet.

Somit ergeben sich beispielsweise bei einem CO2-Wert von 150g/km:
(150 - 102) / 5 ≈ 10%

Im letzten Schritt werden noch Malusgrenzen angewandt. Für jedes Gramm über dem Grenzwert von aktuell 170 g/km werden 70 € addiert. Schlussendlich wird der Abzugsposten von € 350,- einmalig abgezogen.

Der Maximalbetrag der NoVA beträgt für 2023 70 % der Bemessungsgrundlage

Das alles ist Ihnen zu kompliziert? Dann kümmern uns gerne wir um die komplette NoVA-Abwicklung oder auch gleich den gesamten Fahrzeugkauf. Mit unserem NoVA-Rechner und Import-Service sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Ab 1.1.2023 Ab 1.1.2024
CO2-Freibetrag 102 g/km 97 g/km
Malusgrenzwert 170 g/km 155 g/km
Malusbetrag pro g CO2/km über Grenzwert 70 € 80 €
Höchststeuersatz 70 % 80 %
Abzugsposten 350 € 350 €