So funktioniert die NoVA-Berechnung
Die Berechnung der NoVA ist einfacher als man denken würde. Seit der Einführung des aktuellen Systems gibt es eine verständliche Formel:
2020: (CO2 - 115) / 5 = NoVA %
2021: (CO2 - 112) / 5 = NoVA %
2022: (CO2 - 107) / 5 = NoVA %
2023: (CO2 - 102) / 5 = NoVA %
2024: (CO2 - 97) / 5 = NoVA %
Der Prozentsatz wird dabei kaufmännisch gerundet. Seit 2020 wird dabei der CO2-Wert lt.
WLTP herangezogen, davor der NEFZ-Verbrauch.
Der CO2-Wert ist immer auf den kombinierten Verbrauch auf 100km gerechnet.
Abgesehen davon gibt es je nach Jahr einen Abzugsposten i.H.v. 300/350 Euro. Die NoVA für Ihr
Fahrzeug können Sie mit unserem Rechner ganz einfach herausfinden. Dieser
berücksichtigt
auch etwaige Strafzuschläge.
Welches Jahr ist für die NoVA relevant?
Für die Berechnung des Prozentsatzes ist immer das EU-Erstzulassungsdatum und die zu diesem
Zeitpunkt
gültige Berechnungsformel anzuwenden. Der Abzugsposten änderte sich im Laufe der Jahre und
gilt immer
für das Jahr der tatsächlichen Abfuhr der NoVA - unabhängig von den Abzugsposten im
Erstzulassungsjahr.